25.05.2018
Reibungslose Entsorgung HBCD-haltiger EPS-Abfälle
HBCD-haltiges EPS ist kein gefährlicher Abfall. Seit Juli 2017 gilt mit Beschluss des Bundesrates die neue Abfallverordnung (Pop-Abfall-ÜberwV). Demnach lassen sich EPS-Abfälle in Müllverbrennungsanlagen entsorgen und verwerten. Trotz der neuen Abfallverordnung sind viele Unternehmer und Handwerker immer noch verunsichert.
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